Versicherungsrecht > Haftpflichtversicherung > Vermögensschadenhaftpflicht / Berufshaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Unternehmen, bei denen ein Kunstfehler echte Vermögensschäden – also keine Personen- oder Sachschäden – zur Folge hat. Für etliche Berufe besteht heutzutage eine gesetzliche Verpflichtung, für eine entsprechende Versicherungsdeckung zu sorgen.
Wir befassen uns mit Haftungsfällen von Freiberuflern wie Ärzten und Rechtsanwälten, aber auch von Krankenanstalten, Finanzdienstleistern, Immobilienmaklern und Gerichtssachverständigen.
Regelmäßig betrauen uns deren Haftpflichtversicherer mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. So haben wir beispielsweise im Gefolge der Finanzkrise 2008 in hunderten Prozessen Finanzdienstleister erfolgreich vor Gericht vertreten; als Nebenintervenientenvertreter sind wir auch in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten gegen mehr oder weniger seriöse Produktanbieter vor Gericht eingeschritten.
Zudem übernehmen wir auch die rechtliche Betreuung in Schadensfällen rund um die IT-Berufshaftpflichtversicherung für EDV-Dienstleiter.
Da ein im Raum stehender Haftungsfall auch mit einer erheblichen psychischen Belastung der betroffen Person(en) einhergehen kann, sehen wir es als Teil unserer Aufgabe an, den Versicherten nicht nur juristischen, sondern auch menschlichen Beistand zu leisten.
Weiters beraten wir Versicherungsgesellschaften bei deckungsrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (zB Obliegenheitsverletzungen, Risikoausschlüsse, Gefahrenerhöhung, etc) und übernehmen erforderlichenfalls die gerichtliche Vertretung im Deckungsstreit.
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Vermögensschadenhaftpflicht / Berufshaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Unternehmen, bei denen ein Kunstfehler echte Vermögensschäden – also keine Personen- oder Sachschäden – zur Folge hat. Für etliche Berufe besteht heutzutage eine gesetzliche Verpflichtung, für eine entsprechende Versicherungsdeckung zu sorgen.
Wir befassen uns mit Haftungsfällen von Freiberuflern wie Ärzten und Rechtsanwälten, aber auch von Krankenanstalten, Finanzdienstleistern, Immobilienmaklern und Gerichtssachverständigen.
Regelmäßig betrauen uns deren Haftpflichtversicherer mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. So haben wir beispielsweise im Gefolge der Finanzkrise 2008 in hunderten Prozessen Finanzdienstleister erfolgreich vor Gericht vertreten; als Nebenintervenientenvertreter sind wir auch in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten gegen mehr oder weniger seriöse Produktanbieter vor Gericht eingeschritten.
Zudem übernehmen wir auch die rechtliche Betreuung in Schadensfällen rund um die IT-Berufshaftpflichtversicherung für EDV-Dienstleiter.
Da ein im Raum stehender Haftungsfall auch mit einer erheblichen psychischen Belastung der betroffen Person(en) einhergehen kann, sehen wir es als Teil unserer Aufgabe an, den Versicherten nicht nur juristischen, sondern auch menschlichen Beistand zu leisten.
Weiters beraten wir Versicherungsgesellschaften bei deckungsrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (zB Obliegenheitsverletzungen, Risikoausschlüsse, Gefahrenerhöhung, etc) und übernehmen erforderlichenfalls die gerichtliche Vertretung im Deckungsstreit.
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