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Versicherungsrecht > Sachversicherung > Transport

Transport


Die Transportversicherung zählt zu den ältesten Versicherungsarten. Insbesondere bei länger dauernden und mehrere Zwischenstationen inkludierenden Transporten ist die Gefahr groß, dass das Transportgut nicht in jenem Zustand ankommt, in dem es am Abgangsort abgesandt wurde. In Fällen des grenzüberschreitenden, mulitmodalen Transports unter Verwendung mehrerer Transportmittel ist oft unklar, wo der Schaden genau entstanden ist, was aber für die Bestimmung der anwendbaren Rechtsnormen von Bedeutung sein kann. So kann beispielsweise der Schadenersatz aufgrund des geringen Gewichts des Transportguts beschränkt sein, was dann fatal ist, wenn selbiges zwar klein, aber besonders wertvoll war. Im Schadensfall mit Auslandsbezug sind die anzustellenden Nachforschungen aufgrund geographischer und sprachlicher Barrieren manchmal schwierig und ist es daher nicht immer einfach festzustellen, ob der Versicherer eine Leistung zu erbringen hat und – falls ja – ob es für den Versicherer Aussichten auf einen erfolgreichen Regress gibt. Unsere Kanzlei steht Ihnen bei der Lösung versicherungsrechtlicher und haftungsrechtlicher Probleme gerne zur Seite.

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