Versicherungsrecht > Sachversicherung > Sturm / Hagel
Die Sturmversicherung zählt zu den Elementarversicherungen. Mit ihr werden – meist in Form einer “Bündelversicherung” – Gebäude gegen Schäden versichert, die durch Sturm (Spitzengeschwindigkeit > 60 km/h) verursacht wurden. Auch Folgeschäden wie bspw. durch entwurzelte Bäume, Masten, Schneedruck, Hagel oder Steinschlag sind idR vom Versicherungsschutz umfasst.
Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung auf dem gesamten Gebiet des Sachversicherungsrechts und vertritt Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in Zusammenhang mit Sturmschadensereignissen.
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Sturm / Hagel
Die Sturmversicherung zählt zu den Elementarversicherungen. Mit ihr werden – meist in Form einer “Bündelversicherung” – Gebäude gegen Schäden versichert, die durch Sturm (Spitzengeschwindigkeit > 60 km/h) verursacht wurden. Auch Folgeschäden wie bspw. durch entwurzelte Bäume, Masten, Schneedruck, Hagel oder Steinschlag sind idR vom Versicherungsschutz umfasst.
Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung auf dem gesamten Gebiet des Sachversicherungsrechts und vertritt Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in Zusammenhang mit Sturmschadensereignissen.
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