Versicherungsrecht > Seefahrt und Luftfahrt
Umfangreiche Erfahrungen des Senior-Partners als Freizeitkapitän erwiesen sich bereits in einer Reihe von versicherungsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten als besonders wertvoll. Eine kaskoversicherte Segelyacht wurde in Griechenland von einer Behörde auf einer Insel „an die Kette gelegt“. Ein Insulaner hatte die lügnerische Behauptung aufgestellt, er habe beim Anlegen geholfen, dabei sei ihm ein Finger abgequetscht worden. Mit Hilfe unserer Kanzlei konnte die Freigabe des kaskoversicherten Segelschiffes erreicht werden.
Für den Kaskoversicherer eines italienischen Charterunternehmens haben wir erfolgreich gegen einen österreichischen (grobfahrlässigen) Charterkunden Regress genommen.
Zur Unterstützung französischer Kollegen, die den Hersteller eines Privatflugzeuges vertreten haben, ist es uns durch eine provozierte Prozessführung in Österreich gelungen, den Nachweis zu erbringen, dass den französischen Klägern nur eine Entschädigung im Rahmen des Warschauer Abkommens zugesprochen wurde – Ein Bruchteil dessen, was sie eingeklagt hatten.
In diesen Bereichen ist es förderlich, wenn die eingeschalteten Rechtsanwälte über technisches Verständnis verfügen. Wir interessieren uns für Technik, Navigation, etc. und stellen die richtigen Fragen an die gerichtlichen Sachverständigen.
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Seefahrt und Luftfahrt
Umfangreiche Erfahrungen des Senior-Partners als Freizeitkapitän erwiesen sich bereits in einer Reihe von versicherungsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten als besonders wertvoll. Eine kaskoversicherte Segelyacht wurde in Griechenland von einer Behörde auf einer Insel „an die Kette gelegt“. Ein Insulaner hatte die lügnerische Behauptung aufgestellt, er habe beim Anlegen geholfen, dabei sei ihm ein Finger abgequetscht worden. Mit Hilfe unserer Kanzlei konnte die Freigabe des kaskoversicherten Segelschiffes erreicht werden.
Für den Kaskoversicherer eines italienischen Charterunternehmens haben wir erfolgreich gegen einen österreichischen (grobfahrlässigen) Charterkunden Regress genommen.
Zur Unterstützung französischer Kollegen, die den Hersteller eines Privatflugzeuges vertreten haben, ist es uns durch eine provozierte Prozessführung in Österreich gelungen, den Nachweis zu erbringen, dass den französischen Klägern nur eine Entschädigung im Rahmen des Warschauer Abkommens zugesprochen wurde – Ein Bruchteil dessen, was sie eingeklagt hatten.
In diesen Bereichen ist es förderlich, wenn die eingeschalteten Rechtsanwälte über technisches Verständnis verfügen. Wir interessieren uns für Technik, Navigation, etc. und stellen die richtigen Fragen an die gerichtlichen Sachverständigen.
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