Versicherungsrecht > Haftpflichtversicherung > Privathaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung dient der Absicherung gegen alltägliche Haftungsrisiken im privaten Bereich und ist zumeist in der klassischen Haushaltsversicherung inkludiert.
Diese im Rahmen der Haushaltsversicherung mitversicherten Haftpflichteindeckungen spielen immer wieder eine wichtige Rolle. Denn wer beispielsweise in seiner Freizeit einen Skiunfall verursacht, wird nicht nur für Schmerzengeld, Pflege- und Heilungskosten haftbar gemacht werden, sondern muss möglicherweise auch für den Verdienstentgang des Geschädigten aufkommen, wodurch sich schnell eine Schadenssumme im sechsstelligen Bereich ergeben kann.
Freilich besteht auch in der Privathaftpflichtversicherung der Versicherungsschutz nicht völlig uneingeschränkt, sondern nur im Rahmen der versicherungsvertraglich getroffenen Vereinbarungen und Deckungsausschlüsse.
Wir beraten in deckungsrechtlichen Angelegenheiten rund um die Privathaftpflichtversicherung und übernehmen die Vertretung vor Gericht zur Abwehr bzw. Durchsetzung der Ansprüche.
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Privathaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung dient der Absicherung gegen alltägliche Haftungsrisiken im privaten Bereich und ist zumeist in der klassischen Haushaltsversicherung inkludiert.
Diese im Rahmen der Haushaltsversicherung mitversicherten Haftpflichteindeckungen spielen immer wieder eine wichtige Rolle. Denn wer beispielsweise in seiner Freizeit einen Skiunfall verursacht, wird nicht nur für Schmerzengeld, Pflege- und Heilungskosten haftbar gemacht werden, sondern muss möglicherweise auch für den Verdienstentgang des Geschädigten aufkommen, wodurch sich schnell eine Schadenssumme im sechsstelligen Bereich ergeben kann.
Freilich besteht auch in der Privathaftpflichtversicherung der Versicherungsschutz nicht völlig uneingeschränkt, sondern nur im Rahmen der versicherungsvertraglich getroffenen Vereinbarungen und Deckungsausschlüsse.
Wir beraten in deckungsrechtlichen Angelegenheiten rund um die Privathaftpflichtversicherung und übernehmen die Vertretung vor Gericht zur Abwehr bzw. Durchsetzung der Ansprüche.
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