Versicherungsrecht
Haftpflichtversicherung Betriebshaftpflicht / Produkthaftpflicht Vermögensschadenhaftpflicht / Berufshaftpflicht D&O Privathaftpflicht Tierhalterhaftpflicht Probandenversicherung / Clinical Trial Risk Sachversicherung Allgemein Feuer Leitungswasserschaden Sturm / Hagel Maschinenbruch / Technische Versicherung Transport All-Risk Kraftfahrzeugversicherung Seefahrt und Luftfahrt Betriebsunterbrechung Cyber-Risiken & IT Personenversicherung Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit Lebensversicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Private Pflegeversicherung Rechtsschutzversicherung
Haftungsrecht
Ärzte und medizinische Berufe Krankenanstalten Rechtsanwälte / Notare / Steuerberater / Wirtschaftsprüfer Wertpapierdienstleister / Vermögensberater / Versicherungsvermittler Makler Industrie / Handel / Bauwirtschaft Produkthaftung / Produktrückruf Personenschäden Tierhalter Verkehrsunfall / Wintersportunfall
Konfliktlösung / Prozessführung
Außergerichtlich Prozess Schiedsverfahren Schlichtungsverfahren / Alternative Streitbeilegung Mediation Verwaltungsrecht / Behördliche Verfahren
Weitere Services
Claims Counselling / Schadenregulierung (in-house) Regress Forderungsbetreibung Vertragsgestaltung / Vertragsprüfung / Konfliktvermeidung Versicherungsbedingungen / AGB Formulare Seminare und Vorträge


Versicherungsrecht > Haftpflichtversicherung > Privathaftpflicht

Privathaftpflicht


Die Privathaftpflichtversicherung dient der Absicherung gegen alltägliche Haftungsrisiken im privaten Bereich und ist zumeist in der klassischen Haushaltsversicherung inkludiert.

Diese im Rahmen der Haushaltsversicherung mitversicherten Haftpflichteindeckungen spielen immer wieder eine wichtige Rolle. Denn wer beispielsweise in seiner Freizeit einen Skiunfall verursacht, wird nicht nur für Schmerzengeld, Pflege- und Heilungskosten haftbar gemacht werden, sondern muss möglicherweise auch für den Verdienstentgang des Geschädigten aufkommen, wodurch sich schnell eine Schadenssumme im sechsstelligen Bereich ergeben kann.

Freilich besteht auch in der Privathaftpflichtversicherung der Versicherungsschutz nicht völlig uneingeschränkt, sondern nur im Rahmen der versicherungsvertraglich getroffenen Vereinbarungen und Deckungsausschlüsse.

Wir beraten in deckungsrechtlichen Angelegenheiten rund um die Privathaftpflichtversicherung und übernehmen die Vertretung vor Gericht zur Abwehr bzw. Durchsetzung der Ansprüche.

zurück