Leitungswasserschaden
Die Leitungswasserversicherung stellt regelmäßig einen zentralen Bestandteil der Gebäudebündelversicherung dar und greift dann, wenn Leitungswasser aufgrund eines Wasserrohr- oder Ventilbruchs austritt und dadurch Schäden verursacht.
Dabei können verhältnismäßig kleine Wassermengen schnell große Schäden zur Folge haben, wenn neben dem durchfeuchteten Mauerwerk auch Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände oder allgemeine Teile des Hauses und allenfalls sogar weitere Wohnungsobjekte vom Schadensereignis betroffen sind. Nicht selten sehen sich Versicherungsnehmer und Versicherer auch Ansprüchen Dritter ausgesetzt, die sach- und fachgerecht bewertet und erforderlichenfalls entschieden abgewehrt werden müssen.
Unsere erfahrenen Anwälte übernehmen gerne die außergerichtliche Betreuung und gerichtliche Vertretung in allen Sachversicherungsfällen, einschließlich Leitungswasserschäden.
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