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Lebensversicherung


Ob klassische Er- und Ablebensversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung: Im Zusammenhang mit einem Lebensversicherungsvertrag können rechtliche Probleme entstehen, bei deren Lösung wir unsere Mandanten schon vorprozessual unterstützen. Dies betrifft etwa Fragestellungen betreffend die Auszahlung der Versicherungssumme oder die Verwendung als Sicherstellung für einen Kredit (Zession, Verpfändung, Vinkulierung), aber auch die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht seitens des Versicherungsnehmers.

Im Gefolge der letzten Wirtschafts- und Finanzkrise sahen sich zahlreiche österreichische Finanzdienstleister mit Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit fondsgebundenen Lebensversicherungen konfrontiert, welche oftmals als Tilgungsträger für endfällige Fremdwährungskredite dienten. Unsere Kanzlei ist seit 2008 bei der Abwehr derartiger Forderungen erfolgreich tätig.

Auch in Rechtsstreitigkeiten rund um den Inhalt der in den Antragsformularen enthaltenen Belehrungen über die Rücktrittsrechte gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) und Konsumentenschutzgesetz (KSchG) wahren wir die rechtlichen Interessen unserer Klienten.

Weiters befassen wir uns mit Versicherungsfällen in der Dread-Disease-Versicherung.

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