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Versicherungsrecht > Personenversicherung > Krankenversicherung

Krankenversicherung


Angesichts des begrenzten Leistungsangebotes der gesetzlichen Sozialversicherung entscheiden sich viele Menschen für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, um im Falle des Falles Anspruch auf zusätzliche Leistungen zu haben. Der Versicherungsschutz ist jedoch nicht allumfassend, sondern wird regelmäßig durch versicherungsvertragliche Vereinbarungen abgesteckt.

Rechtsstreitigkeiten entfachen sich nicht nur rund um den konkreten Leistungsumfang, sondern kann auch hier das Verschweigen von Vorerkrankungen bei Beantwortung der Gesundheitsfragen eine wesentliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht darstellen, die den Versicherer zu Rücktritt oder gar Arglistanfechtung berechtigt. Aber auch die Verletzung von Nachweis- und Mitwirkungsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls kann ein Leistungshindernis darstellen.

Kommt es zu einem Leistungsstreit zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, betreiben wir die Durchsetzung der rechtlichen Interessen unserer Klienten außergerichtlich und im Prozess.

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