Versicherungsrecht > Sachversicherung > Feuer
Anders als die Bezeichnung “Feuerversicherung” suggeriert, sind unter dieser Sachversicherungssparte in der Regel nicht nur Schäden durch unmittelbare Brandereignisse, sondern auch solche aus Explosion, Blitzschlag, Verpuffung sowie Schäden, die infolge von Löscharbeiten und notwendigen baulichen Maßnahmen (zB Niederreißen von Wänden, Erneuerung von Böden, etc) entstanden sind, versichert.
In Zusammenhang mit derartigen Schäden stellen sich immer wieder komplizierte Fragen zur Berechnung der tatsächlichen Schadenshöhe und der vom Versicherer zu erbringenden Versicherungsleistungen in Form des Zeitwerts oder des Neuwerts. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden durch das Gericht oft aufwändige Sachverständigengutachten eingeholt, die allerdings nicht immer einer fachlichen Überprüfung standhalten.
Mitunter, insbesondere bei Bestehen von verschiedenen versicherten (Sach-)Interessen wie im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. im Miteigentum von mehreren Personen stehenden Sachen, müssen auch grundsätzliche juristische Fragen bezüglich der eigentlichen Anspruchsberechtigung bedacht und geprüft werden.
Fazit
Unsere Kanzlei hat in zahlreichen Fällen – außergerichtlich und gerichtlich –Brandschadensfälle juristisch begleitet und erfolgreich zur Zufriedenheit unserer Mandanten erledigt. Aufgrund der langjährigen Expertise unserer Kanzlei können im Schadensfall sowohl eine fundierte juristische Einschätzung des Sachverhaltes vorgenommen, als auch eingeholte Sachverständigengutachten entsprechend kritisch gewürdigt und hinterfragt werden.
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Feuer
Anders als die Bezeichnung “Feuerversicherung” suggeriert, sind unter dieser Sachversicherungssparte in der Regel nicht nur Schäden durch unmittelbare Brandereignisse, sondern auch solche aus Explosion, Blitzschlag, Verpuffung sowie Schäden, die infolge von Löscharbeiten und notwendigen baulichen Maßnahmen (zB Niederreißen von Wänden, Erneuerung von Böden, etc) entstanden sind, versichert.
In Zusammenhang mit derartigen Schäden stellen sich immer wieder komplizierte Fragen zur Berechnung der tatsächlichen Schadenshöhe und der vom Versicherer zu erbringenden Versicherungsleistungen in Form des Zeitwerts oder des Neuwerts. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden durch das Gericht oft aufwändige Sachverständigengutachten eingeholt, die allerdings nicht immer einer fachlichen Überprüfung standhalten.
Mitunter, insbesondere bei Bestehen von verschiedenen versicherten (Sach-)Interessen wie im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. im Miteigentum von mehreren Personen stehenden Sachen, müssen auch grundsätzliche juristische Fragen bezüglich der eigentlichen Anspruchsberechtigung bedacht und geprüft werden.
Fazit
Unsere Kanzlei hat in zahlreichen Fällen – außergerichtlich und gerichtlich –Brandschadensfälle juristisch begleitet und erfolgreich zur Zufriedenheit unserer Mandanten erledigt. Aufgrund der langjährigen Expertise unserer Kanzlei können im Schadensfall sowohl eine fundierte juristische Einschätzung des Sachverhaltes vorgenommen, als auch eingeholte Sachverständigengutachten entsprechend kritisch gewürdigt und hinterfragt werden.
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