Versicherungsrecht > Personenversicherung > Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung gegen eine finanzielle Versorgungslücke im Falle gesundheitsbedingter Einschränkungen des beruflichen Leistungsvermögens.
Werden Versicherungsleistungen begehrt, kann sich der Versicherer freilich nicht nur auf die bloßen Schilderungen des Versicherungsnehmers verlassen, sondern ist eine sorgfältige Prüfung der Leistungsvoraussetzungen – allenfalls unter Beiziehung von medizinischen Sachverständigen – geboten. Die zentrale Frage, ob bzw. wie lange eine versicherte Berufsunfähigkeit vorliegt, führt dabei manchmal unvermeidlich zu einem Rechtsstreit. Auch eine Leistungseinstellung im Nachprüfungsverfahren stößt nicht selten auf Unverständnis beim Versicherungsnehmer.
Weiters kommt es immer wieder vor, dass der Versicherer im Zuge der Prüfung eines Versicherungsfalles von risikorelevanten Gefahrenumständen erfahren muss, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag offenzulegen gehabt hätte. Eine solche Anzeigepflichtverletzung kann die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge haben. Macht der Versicherer von seinem Recht zum Rücktritt vom Vertrag gebrauch oder erklärt er gegenüber dem Vertragspartner eine Arglistanfechtung, so birgt dies Konfliktpotential.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der rechtlichen Begleitung von Leistungsfällen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Wir können führende Anbieter aus Österreich und Deutschland zu unseren Mandanten zählen. Versicherungsgesellschaften stehen wir schon bei der Leistungsprüfung beratend zur Seite, erforderlichenfalls übernehmen wir auch die Vertretung im Deckungsprozess.
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwandt sind die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie die Grundfähigkeitsversicherung als preisgünstigere Alternative zur Absicherung des gesundheitlichen Worst-Case-Szenarios. Unser Tätigkeitsfeld umfasst auch diese Versicherungsformen.
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Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung gegen eine finanzielle Versorgungslücke im Falle gesundheitsbedingter Einschränkungen des beruflichen Leistungsvermögens.
Werden Versicherungsleistungen begehrt, kann sich der Versicherer freilich nicht nur auf die bloßen Schilderungen des Versicherungsnehmers verlassen, sondern ist eine sorgfältige Prüfung der Leistungsvoraussetzungen – allenfalls unter Beiziehung von medizinischen Sachverständigen – geboten. Die zentrale Frage, ob bzw. wie lange eine versicherte Berufsunfähigkeit vorliegt, führt dabei manchmal unvermeidlich zu einem Rechtsstreit. Auch eine Leistungseinstellung im Nachprüfungsverfahren stößt nicht selten auf Unverständnis beim Versicherungsnehmer.
Weiters kommt es immer wieder vor, dass der Versicherer im Zuge der Prüfung eines Versicherungsfalles von risikorelevanten Gefahrenumständen erfahren muss, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag offenzulegen gehabt hätte. Eine solche Anzeigepflichtverletzung kann die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge haben. Macht der Versicherer von seinem Recht zum Rücktritt vom Vertrag gebrauch oder erklärt er gegenüber dem Vertragspartner eine Arglistanfechtung, so birgt dies Konfliktpotential.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der rechtlichen Begleitung von Leistungsfällen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Wir können führende Anbieter aus Österreich und Deutschland zu unseren Mandanten zählen. Versicherungsgesellschaften stehen wir schon bei der Leistungsprüfung beratend zur Seite, erforderlichenfalls übernehmen wir auch die Vertretung im Deckungsprozess.
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwandt sind die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie die Grundfähigkeitsversicherung als preisgünstigere Alternative zur Absicherung des gesundheitlichen Worst-Case-Szenarios. Unser Tätigkeitsfeld umfasst auch diese Versicherungsformen.
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