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Haftungsrecht > Ärzte und medizinische Berufe

Ärzte und medizinische Berufe


Seit vielen Jahren werden wir von Haftpflichtversicherern mit der Vertretung von Ärzten im Arzthaftungsprozess betraut. Wir verfügen über große Erfahrung und langjährige Expertise.

Große Krankenanstalten vermögen mit ihren Haftungsfällen, oft sind es auch nur Anspruchserhebungen, routiniert umzugehen. Beim niedergelassenen Arzt ist das zuweilen anders, oft vergehen viele Jahre, bevor erstmals ein Patient Beschwerde führt. In jedem Fall ist dies für den betroffenen Mediziner ein beunruhigendes Szenario.

Unsere erste Aufgabe besteht daher regelmäßig darin, den Arzt daran zu erinnern, dass er deshalb über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, weil er eben einen Beruf ausübt, der schwierig ist, und auch oft nicht ungefährlich. In der Sache selbst streben wir bei berechtigten Ansprüchen eine einvernehmliche Lösung unter Einbindung des Versicherers an, ungerechtfertigte Ansprüche weisen wir durch professionelle Prozessführung seriös, aber bestimmt zurück.

Unsere Erfahrungen erstrecken sich dabei über alle Fächer, von der Geburtshilfe bis zur Pathologie. Wir besitzen Erfahrung im Umgang mit Patientenanwälten und Sachverständigen und vertreten auch in Schlichtungsverfahren der Ärztekammern. Das Spektrum deckt nicht nur Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler ab, sondern auch noch weitergehend die Haftung von medizinischen Sachverständigen für allenfalls fehlerhafte Gutachten in Vorprozessen.

An besonders interessanten Causen sind an dieser Stelle ein von uns bundesweit verglichener Serienschaden aufgrund von blockierenden Gelenksprothesen und eine von uns erkämpfte Leitentscheidung zum Thema der Gehilfenhaftung des überweisenden Arztes zu nennen.

Weitere Themen waren unter anderem Impfschäden, Zwischenfälle bei Gastro- und Koloskopien, ein fetofetales Transfusionssyndrom, nephrologische und urologische Problemstellungen, die Fehlbefundung bildgebender Untersuchungen, vermeintliche orthopädische Kunstfehler, kosmetische Eingriffe, Zahnimplantate und Weißheitszahnextraktionen, u.v.a.m.

Fazit
Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Arzthaftung. Wir können hier auf zahlreiche prozessuale Erfolge verweisen, ebenso stolz sind wir auf viele sachgerechte und sinnvolle Vergleiche, die wir im Interesse unserer Mandanten vermitteln durften.

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