Haftungsrecht > Wertpapierdienstleister / Vermögensberater / Versicherungsvermittler
Die Auswahl an Möglichkeiten zur Geldanlage ist bekanntermaßen groß und vielfältig. Von Sparbüchern und Bausparverträgen geht es bis hin zu Aktien, gemanagten oder auf Indizes beruhenden Investmentfonds und Nachrangdarlehen. Auf der einen Seite wird man von Nullzinsen gebeutelt, auf der anderen sind die Presseberichte zu Meinl European Land, AvW und WienWert noch in schlechter Erinnerung, auch die Anlageklasse der geschlossenen Fonds war in den letzten Jahren eher durch Negativberichterstattung präsent. In der Mitte zwischen Anleger und Emittent, Ertragserwartung und Verlustmöglichkeit, Sicherheitsbedürfnis und Risikoträchtigkeit steht ein Finanzdienstleister in der Form des Versicherungsvermittlers, Anlageberaters oder Vermögensverwalters.
Mit den oben erwähnten Anlegercausen verbunden sind auch die Erinnerung an Artikel über Prozesslawinen und der Vorwurf, dass hier provisionsorientierte Berater Produkte an Frau und Mann gebracht hätten, welche für den jeweiligen Anleger keinesfalls geeignet gewesen wären. In manchen Fällen mag dies gestimmt haben, in vielen wiederum nicht – jedenfalls unterliegt die Finanzdienstleitungsbranche viel umfassenderen Regulierungen als früher (siehe nur AltFG, WAG 2018, IDD).
Da vor diesem Hintergrund auch ein nach bestem Wissen und Gewissen agierender Finanzdienstleister nicht vor rechtlichen Auseinandersetzungen gefeit ist, sichern spezielle Berufshaftpflichtversicherungen das Haftungsrisiko ab. Genau zu beachten sind hier allerdings der Deckungsumfang bzw. die Deckungsausschlüsse, um eine mitunter fatale Deckungslücke zu vermeiden.
Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren Haftpflichtversicherer und Versicherungsnehmer aus der Finanzdienstleistungsbranche, mag es nun um die Vertretung in oder (besser noch) um die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten gehen.
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Wertpapierdienstleister / Vermögensberater / Versicherungsvermittler
Die Auswahl an Möglichkeiten zur Geldanlage ist bekanntermaßen groß und vielfältig. Von Sparbüchern und Bausparverträgen geht es bis hin zu Aktien, gemanagten oder auf Indizes beruhenden Investmentfonds und Nachrangdarlehen. Auf der einen Seite wird man von Nullzinsen gebeutelt, auf der anderen sind die Presseberichte zu Meinl European Land, AvW und WienWert noch in schlechter Erinnerung, auch die Anlageklasse der geschlossenen Fonds war in den letzten Jahren eher durch Negativberichterstattung präsent. In der Mitte zwischen Anleger und Emittent, Ertragserwartung und Verlustmöglichkeit, Sicherheitsbedürfnis und Risikoträchtigkeit steht ein Finanzdienstleister in der Form des Versicherungsvermittlers, Anlageberaters oder Vermögensverwalters.
Mit den oben erwähnten Anlegercausen verbunden sind auch die Erinnerung an Artikel über Prozesslawinen und der Vorwurf, dass hier provisionsorientierte Berater Produkte an Frau und Mann gebracht hätten, welche für den jeweiligen Anleger keinesfalls geeignet gewesen wären. In manchen Fällen mag dies gestimmt haben, in vielen wiederum nicht – jedenfalls unterliegt die Finanzdienstleitungsbranche viel umfassenderen Regulierungen als früher (siehe nur AltFG, WAG 2018, IDD).
Da vor diesem Hintergrund auch ein nach bestem Wissen und Gewissen agierender Finanzdienstleister nicht vor rechtlichen Auseinandersetzungen gefeit ist, sichern spezielle Berufshaftpflichtversicherungen das Haftungsrisiko ab. Genau zu beachten sind hier allerdings der Deckungsumfang bzw. die Deckungsausschlüsse, um eine mitunter fatale Deckungslücke zu vermeiden.
Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren Haftpflichtversicherer und Versicherungsnehmer aus der Finanzdienstleistungsbranche, mag es nun um die Vertretung in oder (besser noch) um die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten gehen.
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