Versicherungsrecht > Haftpflichtversicherung > D&O
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) versteht sich als spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Manager und Führungskräfte, wobei die Versicherung von einem Unternehmen zugunsten seiner Organe (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat) bzw. leitenden Angestellten zwecks Versicherung gegen Vermögensschäden abgeschlossen wird.
Überwiegend für angloamerikanische Versicherungsgesellschaften durften wir in den letzten Jahren einige interessante Rechtsstreitigkeiten zu dieser Versicherungssparte betreuen.
Die Aufgabenstellungen sind hier äußerst vielfältig, zumal Kollusionen zwischen den Versicherungsnehmern und den Versicherten öfter vorkommen.
Im Rahmen eines sehr aufwändigen Rechtstreites vertraten wir bspw. Die Versicherungsgesellschaft als Nebenintervenientin vor einem Arbeitsgericht. Die angeblich geschädigte Versicherungsnehmerin hatte den für sie immer noch aktiven Manager auf mehrere Millionen Euro Schadenersatz geklagt, dies in der Erwartung, der belangte Manager würde kaum Gegenwehr leisten und damit den Versicherer präjudizieren. Der von uns vertretene Versicherer konnte als Nebenintervenient gegen den erkennbaren Willen des versicherten Managers für eine Klagsabweisung zu dessen Gunsten sorgen.
Mehrfach konnten wir vor den Gerichten bereits auch schlechtgläubige Forderungssteller in ihre Schranken weisen.
Zudem beraten und begleiten wir Mandanten auch schon im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen über Ansprüche aus der D&O-Versicherung.
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D&O
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) versteht sich als spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Manager und Führungskräfte, wobei die Versicherung von einem Unternehmen zugunsten seiner Organe (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat) bzw. leitenden Angestellten zwecks Versicherung gegen Vermögensschäden abgeschlossen wird.
Überwiegend für angloamerikanische Versicherungsgesellschaften durften wir in den letzten Jahren einige interessante Rechtsstreitigkeiten zu dieser Versicherungssparte betreuen.
Die Aufgabenstellungen sind hier äußerst vielfältig, zumal Kollusionen zwischen den Versicherungsnehmern und den Versicherten öfter vorkommen.
Im Rahmen eines sehr aufwändigen Rechtstreites vertraten wir bspw. Die Versicherungsgesellschaft als Nebenintervenientin vor einem Arbeitsgericht. Die angeblich geschädigte Versicherungsnehmerin hatte den für sie immer noch aktiven Manager auf mehrere Millionen Euro Schadenersatz geklagt, dies in der Erwartung, der belangte Manager würde kaum Gegenwehr leisten und damit den Versicherer präjudizieren. Der von uns vertretene Versicherer konnte als Nebenintervenient gegen den erkennbaren Willen des versicherten Managers für eine Klagsabweisung zu dessen Gunsten sorgen.
Mehrfach konnten wir vor den Gerichten bereits auch schlechtgläubige Forderungssteller in ihre Schranken weisen.
Zudem beraten und begleiten wir Mandanten auch schon im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen über Ansprüche aus der D&O-Versicherung.
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