Betriebsunterbrechung
Zur Absicherung gegenüber den Folgen einer planwidrigen Unterbrechung des Betriebes dienen die unterschiedlichen Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung.
Je nach den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens und den Vereinbarungen im Versicherungsvertrag besteht Versicherungsschutz etwa bei Feuer- und Elementarschäden (Sturm, Überschwemmung), aber auch bei technischen Defekten oder Fehlbedienung von Maschinen.
Versicherbar ist zudem die Deckung für einen Ertragsausfall, der auf persönliche Umstände zurückzuführen ist (zB Krankheit oder Unfall des Betriebsinhabers). Ein solcher Ausfall des Unternehmers hat für Kleinunternehmen und EPU regelmäßig gravierende finanzielle Folgen, vor denen eine spezielle Betriebsunterbrechungsversicherung für Selbstständige und freiberuflich Tätige Schutz bieten kann.
Eine Sonderform stellt die Betriebsschließungsversicherung dar, die Versicherungsschutz bietet für Ertragsausfälle nach einer behördlichen Schließung des Betriebs, welche etwa auf Grundlage von Epidemiegesetz oder dem COVID-19-Maßnahmengesetz verhängt wurde (Stichwort: Coronavirus).
Ob Einzelvertrag, Erweiterung zu einer technischen Versicherung oder kombinierte Betriebsunterbrechungsversicherung – Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Prüfung von versicherungsrechtlichen Deckungsansprüchen rund um die Betriebsunterbrechung. Wenn es erforderlich ist, übernehmen wir zur Durchsetzung Ihres Standpunktes auch die Vertretung vor Gericht.
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