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Unfallversicherung


Die überwiegende Zahl aller Unfälle in Österreich ereignet sich in der Freizeit. Während über die gesetzliche Sozialversicherung nur die Folgen eines Arbeitsunfalls gedeckt sind, bietet die private Unfallversicherung eine finanzielle Absicherung auch bei Freizeitunfällen. Im Versicherungsfall wird eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente bzw. ein Taggeld bezahlt. Dementsprechend ist diese Versicherungsform weit verbreitet.

Der versicherungsvertraglich definierte Unfallbegriff kann dabei zum Thema rechtlicher Auseinandersetzungen werden, denn die Grenze zwischen einem versicherten Unfall und einem unversicherten Unglück ist nicht immer einfach zu ziehen. Oftmals stellen sich grundlegende Beweisfragen. Davon abgesehen können der Erbringung einer Versicherungsleistung etwa auch Risikoausschlüsse, eine verschwiegene Vorinvalidität, sonstige erhebliche Obliegenheitsverletzungen oder Verjährung entgegenstehen.

Sollte der Versicherungsnehmer mit der Leistungsentscheidung nicht einverstanden sein und sich ein Prozess nicht vermeiden lassen, übernehmen wir für unsere Mandanten die rechtliche Vertretung vor Gericht.

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