Versicherungsrecht > Haftpflichtversicherung > Tierhalterhaftpflicht
Als Tierhalter ist man für die vom Tier (Hund, Pferd, Kuh, etc) verursachten Schäden verantwortlich, wenn man nicht beweist, dass man für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat.
Aus Sicht des Tierhalters kann daher eine Versicherung zur Deckung der durch das Tier verursachten Personen- oder Sachschäden sowie der daraus resultierenden Vermögensschäden sehr sinnvoll sein (zB Pferdehaftpflichtversicherung).
Insbesondere bei Hunden kommen Zwischenfälle vergleichsweise häufig vor. In Wien und einigen anderen Bundesländern ist daher der Abschluss einer speziellen Hundehaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn es sich bei dem Hund nicht um einen sogenannten „Listenhund“ handelt. Solche Haftpflichtdeckungen werden am Markt auch teilweise im Rahmen der klassischen Haushaltsversicherung angeboten.
Auf unsere rechtliche Beratung und Vertretung können sich Tierhalter und Haftpflichtversicherer verlassen.
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Tierhalterhaftpflicht
Als Tierhalter ist man für die vom Tier (Hund, Pferd, Kuh, etc) verursachten Schäden verantwortlich, wenn man nicht beweist, dass man für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat.
Aus Sicht des Tierhalters kann daher eine Versicherung zur Deckung der durch das Tier verursachten Personen- oder Sachschäden sowie der daraus resultierenden Vermögensschäden sehr sinnvoll sein (zB Pferdehaftpflichtversicherung).
Insbesondere bei Hunden kommen Zwischenfälle vergleichsweise häufig vor. In Wien und einigen anderen Bundesländern ist daher der Abschluss einer speziellen Hundehaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn es sich bei dem Hund nicht um einen sogenannten „Listenhund“ handelt. Solche Haftpflichtdeckungen werden am Markt auch teilweise im Rahmen der klassischen Haushaltsversicherung angeboten.
Auf unsere rechtliche Beratung und Vertretung können sich Tierhalter und Haftpflichtversicherer verlassen.
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