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Haftungsrecht > Makler

Makler


Immobilienmakler
In Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer übernehmen wir die anwaltliche Vertretung von Immobilienmaklern in Haftungsprozessen. Da für Makler die strenge Haftung gemäß § 1299 ABGB gilt, kommt es vor, dass kundenseitig Schadenersatzansprüche wegen angeblicher Fehler erhoben werden. Nicht selten ergibt sich etwa eine rechtliche Problematik aus der Weitergabe ungeprüfte Angaben der Liegenschaftsverkäufer oder aus einer unterlassenen Prüfung von Baugenehmigungen.

In einigen Haftungsfällen haben wir Vergleichsgespräche mit den Anspruchstellern aufgenommen und günstige Vergleiche vermittelt. Eine lösungsorientierte Vertretung im Interesse unserer Mandanten ist stets unser Credo.
 
Versicherungsmakler
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden vertreten wir regelmäßig Versicherungsmakler. Ein häufiger Vorwurf lautet, der Makler habe die Aufgabe gehabt eine Risikoanalyse vorzunehmen, hier jedoch wesentliche Aspekte außer Acht gelassen. Um solche Auseinandersetzungen von vorneherein zu vermeiden, kann eine entsprechende schriftliche Dokumentation hilfreich sein.

Einer der größten Schadensfälle, die wir für Versicherungsmakler zu betreuen hatten, resultierte aus einer vergessenen vorläufigen Feuer-Deckung eines Fabrikkomplexes, der innerhalb von 10 Tagen nach Beauftragung des Maklers einem Brandereignis zum Opfer fiel. Wie letztlich nachgewiesen werden konnte, waren die Schadenersatzforderungen des unversichert gebliebenen Liegenschaftskäufers stark überzogen. Mit dem Anspruchsteller wurde sodann ein vernünftiger Vergleich geschlossen.

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