Betriebshaftpflicht / Produkthaftpflicht
„Wo gehobelt wird, fallen Späne“. So gut wie jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe oder der Branche, bedarf heutzutage einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung, die sich im Falle des Falles – nämlich wenn durch erbrachte (oder gebotene, aber unterlassene) Leistungen, gelieferte Waren oder hergestellte Produkte ein Schaden an der Person oder an Rechtsgütern eines Dritten verursacht wurde – um die Schadensregulierung kümmert, oder aber bei zu Unrecht behaupteten Schadenersatzforderungen für die Abwehr der vermeintlichen Ansprüche sorgt.
Unsere Kanzlei vertritt in Zusammenarbeit mit Versicherern seit Jahrzehnten erfolgreich Unternehmen in allen Bereichen der Betriebs- und Produkthaftpflicht, etwa den Installateur oder Bauunternehmer, der sich mit Ersatzansprüchen aus einer mangelhaften, schadensstiftenden Werkausführung konfrontiert sieht, den Hersteller von technischen Spezialgeräten, dessen Produkt einen Schaden verursacht haben soll, den Restaurantbetreiber, der für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten verantwortlich gemacht werden soll, oder das Reinigungsunternehmen, dem das Unterlassen einer gebotenen Schneeräumung (Stichwort: “slip & fall”) vorgeworfen wird.
Darüber hinaus vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch im Deckungsstreit über die versicherungsvertraglich vereinbarten Haftpflichtversicherungsbedingungen.
Unsere Erfahrung und Expertise bringen wir sowohl im außergerichtlichen Stadium bei der Beurteilung von Schadenssachverhalten für Versicherer, als auch im Rahmen der Vertretung von Versicherern und Versicherungsnehmern vor staatlichen Gerichten und Behörden, Schiedsstellen sowie nationalen und internationalen Schiedsgerichten ein.
Fazit
Unsere Kanzlei verfügt über vielfältige und langjährige Erfahrung in der Beurteilung, Betreuung und außergerichtlichen sowie gerichtlichen Abwicklung von Schadensfällen aus der Betriebshaftpflichtversicherung, dies sowohl für Einzelunternehmer und Freiberufler, KMU, Mittelständlern, als auch bei Großschadensfällen. Zudem beraten und vertreten wir bei deckungsrechtlichen Fragen.
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